Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen

24. April 2023: Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Gemeinde Wolfsegg für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Regensburg und den Strafkammern des Landgerichts Regensburg.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.04.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Regensburg und das Amtsgericht Regensburg gefasst.

 

Die Listen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 24.04.2023 bis 02.05.2023 zu jedermanns Einsicht im Rathaus der Gemeinde aus:

Erdgeschoss des Rathauses Wolfsegg, Zimmer E.02

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag                         08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag                                                                    14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

 

Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll im Rathaus der Gemeinde Wolfsegg, Judenbergerstr. 4, 93195 Wolsfegg, Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

 

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