Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.04.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Regensburg und das Amtsgericht Regensburg gefasst.
Die Listen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 24.04.2023 bis 02.05.2023 zu jedermanns Einsicht im Rathaus der Gemeinde aus:
Erdgeschoss des Rathauses Wolfsegg, Zimmer E.02
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll im Rathaus der Gemeinde Wolfsegg, Judenbergerstr. 4, 93195 Wolsfegg, Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.