Informationen zum Winterdienst

19. Dezember 2022: Räum- und Streupflicht im Winter

Der Winter steht vor der Tür. Die Wintersportler wünschen natürlich, dass er möglichst viel Schnee bringt. Die Haus- und Grundbesitzer sind von der weißen Pracht nicht so sehr angetan, denn sie müssen auf Bürgersteigen und Straßen ihrer Räum- und Streupflicht nachkommen.

Die diesbezüglichen Verordnungen der Gemeinden Pielenhofen und Wolfsegg besagen folgendes: Bürgersteige, bzw. wenn diese fehlen 1 m Straßenrand, sind in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr (an Sonn- und Feiertagen von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr) von Schnee und Eis freizuhalten. Bei Glättegefahr muss darüber hinaus gestreut werden, wobei geeignete Mittel zu verwenden sind, nach Möglichkeit Sand oder Splitt, jedoch keine ätzenden Stoffe. Schnee- und Eisreste sind so neben der Gehbahn zu lagern, dass keine Behinderung eintritt. Bitte werfen Sie den Schnee nicht auf die Fahrbahn.

Hydranten und Kanaleinlaufschächte müssen stets frei sein.

Behinderung des Winterdienstes durch am Straßenrand abgestellte Autos:

Wie jedes Jahr im Winter, richten wir auch heuer wieder die dringende Bitte an Sie: Stellen Sie Ihre Fahrzeuge nicht am Straßenrand ab. Parkende Fahrzeuge stellen eine große Behinderung für den Räum- und Streudienst dar, ein ordnungsgemäßer Winterdienst kann an solchen Stellen nicht gewährleistet werden.

Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der aktuellen Energiekrise zu Einschränkungen beim Winterdienst kommen kann.

Streugutbehälter:

Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass Streugutbehälter nur für Notfälle da sind und nicht für Streuarbeiten in Privatgrundstücken zu verwenden sind.

Wenn Gemeinde und Bürger ihre Pflichten gemeinsam wahrnehmen, ist sicherlich eine reibungslose Durchführung des Winterdienstes möglich!