Bei Bezug einer Wohnung müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde) anmelden.
Der Bezug der Wohnung ist vom Wohnungsgeber (z. B. Wohnungseigentümer, Hausverwaltung oder aktueller Mieter als Untervermieter) schriftlich zu bestätigen. Diese ist setes bei der Anmeldung in der Meldebehörde vorzulegen.
Dies gilt auch bei einem Umzug innerhalb Ihrer Gemeinde oder Stadt. Familien mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden; es genügt, wenn einer der Meldepflichtigen den Meldeschein unterschreibt.
Kinder ab 16 Jahren haben eine eigene Anmeldung zu erstatten.
Bei Bestehen mehrerer Wohnungen, sind diese entsprechnd anzugeben.
Wenn Sie sich nicht innerhalb von einer Woche anmelden, so stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Vorzulegen sind :
Formulare Anmeldung - mehrere Wohnungen
Mit diesem Beiblatt können Sie mehrere Wohnungen anzeigen Anmeldung bei der Meldebehörde
Anmeldung bei Zuzug
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Bestätigung des Wohnungsgebers zur Vorlage bei der Meldebehörde
Ansprechpartner | Telefon | ||
Sonja Oertl Sachbearbeiterin |
09409/8510-22 | ![]() |
|
Brigitte Schuierer Sachbearbeiterin |
09409/8510-21 | ![]() |
Anschrift | Verwaltungsgemeinschaft Pielenhofen-Wolfsegg Judenberger Straße 4 ![]() 93195 Wolfsegg |
Telefon | 09409/8510-0 |
Fax | 09409/8510-20 |
Internet | www.vg-pielenhofen-wolfsegg.de |
vg-pielenhofen-wolfsegg@realrgb.de | |
Öffnungszeiten | !!! Aufgrund der aktuellen Situation muss im Vorfeld mit dem jeweiligen Sachgebiet telefonisch oder per E-Mail ein Termin vereinbart werden !!! Montag, Dienstag, Freitag 8.00-12.00 Uhr, Donnerstag 8.00-12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr, Mittwochs kein Parteiverkehr in Wolfsegg - siehe Bürgerbüro Bürgerbüro, Rogeriusstraße 10 in Pielenhofen: Dienstag 15.30 - 18.00 Uhr Mittwoch 07.30 - 12.30 Uhr Bürgermeistersprechstunde: Dienstag, 17.00 - 18.00 Uhr |
Die Anmeldung einer Wohnung ist gebührenfrei.