Mit dem Bauantrag wird die Erteilung einer Baugenehmigung für baugenehmigungspflichtige Bauvorhaben beantragt.
Voraussetzungen
Der Bauantrag ist unter Verwendung der amtlich vorgeschriebenen Formulare, zu stellen. Das Bauantragsformular finden Sie unten zum Download. Er ist mit den erforderlichen Unterlagen:
bei der Gemeinde einzureichen.
Der Bauantrag muss vom Antragsteller und von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (Architekt, Bauingenieur; bei kleineren Bauvorhaben, insbesondere Ein- und Zweifamilienhäuser auch Handwerksmeister des Bau- und Zimmererfachs und staatlich geprüfte Techniker) unterschrieben sein.
Die Gemeinde legt den Bauantrag nach der Entscheidung über die Erteilung des Einvernehmens der unteren Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt) vor.
Die Bauaufsichtsbehörde überprüft den Bauantrag und entscheidet über die Erteilung der Baugenehmigung.
Fristen
Die Baugenehmigung erlischt, wenn innerhalb von vier Jahren nach Erteilung der Genehmigung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen oder die Bauausführung vier Jahre unterbrochen worden ist.
Die Frist kann jeweils um bis zu zwei Jahre verlängert werden, wenn der Antrag vor Ablauf der Geltungsdauer der unteren Bauaufsichtsbehörde zugegangen ist.
Gebühren für eine Baugenehmigung betragen (je nach Art des Bauvorhabens und Art des Genehmigungsverfahrens zwischen 2 v. T. und 4 v. T.) der Baukosten. Gebühren werden auch erhoben, wenn ein Bauantrag abgelehnt
Formulare Bauantragsformulare
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Anschrift | Verwaltungsgemeinschaft Pielenhofen-Wolfsegg Judenberger Straße 4 ![]() 93195 Wolfsegg |
Telefon | 09409/8510-0 |
Fax | 09409/8510-20 |
Internet | www.vg-pielenhofen-wolfsegg.de |
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Öffnungszeiten | !!! Aufgrund der aktuellen Situation muss im Vorfeld mit dem jeweiligen Sachgebiet telefonisch oder per E-Mail ein Termin vereinbart werden !!! Montag, Dienstag, Freitag 8.00-12.00 Uhr, Donnerstag 8.00-12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr, Mittwochs kein Parteiverkehr in Wolfsegg - siehe Bürgerbüro Bürgerbüro, Rogeriusstraße 10 in Pielenhofen: Dienstag 15.30 - 18.00 Uhr Mittwoch 07.30 - 12.30 Uhr Bürgermeistersprechstunde: Dienstag, 17.00 - 18.00 Uhr |
Die Gebühren für eine Baugenehmigung betragen (je nach Art des Bauvorhabens und Art des Genehmigungsverfahrens zwischen 2 v. T. und 4 v. T.) der Baukosten. Gebühren werden auch erhoben, wenn ein Bauantrag abgelehnt oder zurückgenommen wird.