Informationen zur Dienstleistung
Die Gemeinden sind berechtigt, eine Steuer für das Halten von Hunden zu erheben. Die Hundesteuer kann als örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuer nicht für gewerblich gehaltene Hunde (z.B. Tierhandlung) erhoben werden.
Eine erhöhte Steuer für sog. Kampfhunde ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber zwischenzeitlich gerichtlich für zulässig erklärt worden.
Fristen
Bitte beachten Sie, dass die Hundesteuersatzungen regelmäßig den Hundehalter verpflichten, den Hund unverzüglich nach Beginn der Haltereigenschaft der Gemeinde zu melden (Anzeigepflicht), um die Hundesteuererhebung erst zu ermöglichen. Ebenso kann die Gemeinde die unverzügliche Abmeldung bei Wegzug, bei Ende der Hundehaltung oder bei Wegfall von Hundesteuer-vergünstigungsgründen anordnen. Die Hundesteuer wird zu dem in der jeweiligen Hundesteuersatzung genannten Zeitpunkt fällig und durch Steuerbescheid von der Gemeinde erhoben. Wenn Sie mit einem Steuerbescheid nicht einverstanden sind, achten Sie bitte auf die Einhaltung der in der jeweiligen Rechtsbehelfsbelehrung genannten Rechtsmittelfristen.
Hundesteuersatzung Gemeinde Wolfsegg
Hundesteuersatzung Gemeinde Pielenhofen
Formulare Hundesteuer, Gemeinde Pielenhofen
Anmeldung, Abmeldung, Änderung Hundesteuer, Gemeinde Wolfsegg
Anmeldung, Abmeldung, Änderung
Anschrift | Verwaltungsgemeinschaft Pielenhofen-Wolfsegg Judenberger Straße 4 ![]() 93195 Wolfsegg |
Telefon | 09409/8510-0 |
Fax | 09409/8510-20 |
Internet | www.vg-pielenhofen-wolfsegg.de |
vg-pielenhofen-wolfsegg@realrgb.de | |
Öffnungszeiten | !!! Aufgrund der aktuellen Situation muss im Vorfeld mit dem jeweiligen Sachgebiet telefonisch oder per E-Mail ein Termin vereinbart werden !!! Montag, Dienstag, Freitag 8.00-12.00 Uhr, Donnerstag 8.00-12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr, Mittwochs kein Parteiverkehr in Wolfsegg - siehe Bürgerbüro Bürgerbüro, Rogeriusstraße 10 in Pielenhofen: Dienstag 15.30 - 18.00 Uhr Mittwoch 07.30 - 12.30 Uhr Bürgermeistersprechstunde: Dienstag, 17.00 - 18.00 Uhr |